Erucasäure (Decosensäure)

Erucasäure (auch bekannt als Decosensäure) kommt in bestimmten Pflanzenölen vor und kann bei übermäßiger Aufnahme gesundheitliche Risiken bergen. Die Lebensmittelindustrie hat jedoch durch Züchtung und Verarbeitung den Gehalt in konsumierten Produkten deutlich reduziert. Dennoch ist es wichtig, den Verzehr von Lebensmitteln mit potenziell hohem Erucasäuregehalt, insbesondere bei Kindern, zu überwachen, um mögliche gesundheitliche Risiken zu minimieren.

Weitere Infos: Säuglingsnahrung: Gesundheitliche Risiken durch Erucasäure nicht zu erwarten

Was ist Erucasäure?

Erucasäure ist eine einfach ungesättigte Fettsäure mit 22 Kohlenstoffatomen (C22:1, Omega-9). Sie kommt hauptsächlich in den Samen von Kreuzblütlern (Brassicaceae) vor, insbesondere in Raps und Senf. In natürlichen Formen können diese Pflanzen hohe Konzentrationen an Erucasäure aufweisen, wobei der Gehalt in für Lebensmittelzwecke angebautem Raps in der Regel unter 0,5 % liegt.

Gesundheitliche Aspekte

Tierversuche haben gezeigt, dass eine hohe Aufnahme von Erucasäure über einen längeren Zeitraum zu einer reversiblen Verfettung des Herzmuskels führen kann, einer sogenannten myokardialen Lipidose. Andere potenzielle Effekte, wie Gewichtsveränderungen der Leber, Nieren und Skelettmuskulatur, treten bei höheren Dosen auf.

Basierend auf diesen Daten hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von 7 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag festgelegt.

Für die Mehrheit der Verbraucher liegt die durchschnittliche Exposition gegenüber Erucasäure unterhalb dieses TDI-Wertes. Allerdings könnten Kinder bis zu 10 Jahren, die große Mengen an Lebensmitteln mit hohem Erucasäuregehalt konsumieren, ein langfristiges Gesundheitsrisiko haben. Hauptquellen für die Exposition sind dabei Gebäck, Kuchen und Kekse.

Lebensmittelrechtliche Regelungen

Aufgrund der potenziellen Gesundheitsrisiken wurden in der Europäischen Union Höchstgehalte für Erucasäure in Lebensmitteln festgelegt:

  • Maximal 20 g/kg in pflanzlichen Ölen und Fetten für den Endverbraucher
  • Bis zu 50 g/kg in Leindotteröl, Senföl und Borretschöl
  • 35 g/kg in Senf
  • 0,4 % des Fettgehalts in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung
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